AGB
- Gültigkeitsbereich
Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber und/oder Käufer gelten ausschließlich nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Vertragsbedingungen beim Kauf
- Angebot und Vertragsabschluss
Beim Verkauf von Waren durch den Unternehmer sind Angebote und Anpreisungen unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragserteilung (Bestellung) durch den Käufer und Annahmebestätigung des Verkäufers zustande.
Versand- und Verpackungskosten sind nicht in den Artikelpreisen enthalten und werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
Bei Stornierungen des Kunden nach Auftragsbestätigung aus Gründen die vom Verkäufer nicht zu vertreten sind, ist der Verkäufer berechtigt, den ihm durch die Stornierung entstandenen Schaden geltend zu machen. In diesem Fall steht dem Verkäufer ein Mindestschadenersatz in Höhe des Nettowarenwertes der Bestellung zu, zzgl. ggf. bereits entstandener Versandkosten, es sei denn der Kunde weist einen niedrigeren Schaden nach. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die genannte Pauschale ist.
- Preisänderungen
Bei Bestellungen von Waren sind Preisänderungen möglich und zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und voraussichtlichem Liefertermin mehr als 3 Monate liegen. Erhöhen sich danach beispielsweise Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist der Verkäufer berechtigt, den Preis angemessen, entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhungen den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigen.
- Liefertermine
Im Angebot genannte Liefertermine sind geschätzt und unverbindlich. Sollte der Kunde Interesse an einer Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt haben, so ist dies ausdrücklich unter Nennung eines Fixtermins zwischen den Parteien zu vereinbaren. Der Kunde kann Schadenersatz wegen Verzugs nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers geltend machen.
Entstehen nach Auftragserteilung ernsthafte und erhebliche Bedenken an der Zahlungsfähigkeit- und/oder -bereitschaft des Kunden, so ist der Auftragnehmer und/oder Verkäufer berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis die Zahlung vollständig erfolgt oder für sie eine ausreichende Sicherheit erbracht ist.
- Versandaufträge
Ist zwischen den Parteien, die Versendung der Ware an den Kunden vereinbart worden, so geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Geltendmachung von Transportschäden gegenüber dem Transportunternehmen obliegt ausschließlich dem Kunden. Bestehende Ansprüche des Auftragnehmers bzw. Verkäufers gegen das Transportunternehmen werden für diesen Fall an den Kunden abgetreten.
- Gewährleistung beim Kauf
Der Käufer ist verpflichtet, Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Vor Ausübung seiner gesetzlichen Gewährleistungsrechte, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu setzen. Ist der Käufer Verbraucher und handelt er als solcher, so beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Übergabe der Kaufsache. Handelt der Käufer in Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit, so beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Übergabe der Kaufsache.
Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus. Beim Verkauf von gebrauchten Produkten ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer trägt alle für die Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
Die normale Abnutzung stellt keinen Mangel der Kaufsache dar. Für Mängel, die aufgrund unsachgemäßer Bedienung oder durch unsachgemäße Eingriffe Dritter entstanden sind, wird keine Gewährleistung oder Haftung übernommen. Gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine Gelegenheit und angemessene Zeit, sich von dem Mangel zu überzeugen und ggf. die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche.
Ansprüche auf Schadenersatz sind der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden), werden ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen der Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers bzw. Verkäufers.
- Vertragsbedingungen bei Montage-, Reparaturaufträgen und Notdiensteinsätzen (Werkvertragsleistungen)
Bei Beauftragung des Auftragnehmers mit einem Notdiensteinsatz, einer Montage oder Reparatur (Türöffnungen, Einbruchsschutz und ähnliches), gilt der Auftrag als verbindlich erteilt, sobald der Auftraggeber den Auftragnehmer auffordert, den Auftrag auszuführen und der Auftragnehmer die Ausführung zusagt.
Im Falle einer telefonischen Bestellung gilt der Anrufer selbst als Auftraggeber, es sei denn, dass er ausdrücklich in fremdem Namen handelt und die Bevollmächtigung oder gesetzliche Vertretung eines Dritten (durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, Prokura, o.ä.) unverzüglich nachweist. Ist dem Auftraggeber der Nachweis einer Bevollmächtigung oder gesetzlichen Vertretung nicht möglich, so gilt sein Handeln als im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
Bei Zweifeln betreffend die Zugangsberechtigung der Kunden zu den Objekten, ist der Monteur berechtigt, Arbeiten nur nach Vorlage eines Personalausweises oder eines anderweitigen Berechtigungsausweises auszuführen. Ausgebaute, defekte Schlossteile gehen aus Sicherheitsgründen in den Besitz des Auftragnehmers über und werden vernichtet, um Missbrauch zu vermeiden. Der Kunde erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
- Kündigung durch den Auftraggeber
Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor Beendigung, so hat er die vereinbarte oder - mangels Vereinbarung – die übliche Vergütung zu entrichten (§ 649 S. 2 BGB).
- Gewährleistung bei Montage und Werkvertragsleistungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Auftragnehmer oder seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen durchgeführten Arbeiten unverzüglich auf Mängelfreiheit zu überprüfen und abzunehmen oder etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Hat der Auftraggeber die Arbeiten genehmigt und abgenommen, ist eine spätere Mängelrüge ausgeschlossen. Zeigt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten Mängel an, so hat er dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen.
Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen und Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers. Soweit Liefergegenstände wesentlicher Bestandteil des Grundstücks oder Gebäudes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele den Ausbau der unter Eigentumsvorbehalt übertragenen Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Kosten für den Ausbau und die Übergabe der Gegenstände an den Auftragnehmer trägt bei schuldhafter Vertragsverletzung der Auftraggeber. Beeinträchtigt der Auftraggeber diese Rechte des Auftragnehmers, so ist er diesem zu Schadenersatz verpflichtet. Dabei entspricht der zu erstattende Mindestschaden dem Nettowarenwert der eingebauten Gegenstände. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, vorbehalten.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Geltendmachung eines Pfandrechts an den Liefergegenständen durch den Auftragnehmer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht zwingende Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches etwas anderes bestimmen oder dies ausdrücklich durch den Auftragnehmer schriftlich erklärt wird.
Zahlungsbedingungen
Entgelte für Warenlieferungen, Arbeiten und Werkvertragsleistungen des Aufragnehmers oder Verkäufers sind ohne Abzug sofort, bei Notöffnungen direkt vor Ort zahlbar. Die Monteure des Auftragnehmers sind zum sofortigen Inkasso verpflichtet und berechtigt. Erfolgt entgegen dieser Vereinbarung sofortige Barzahlung nicht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Bearbeitungsgebühren (für Kontoführung, Portokosten) in Höhe von pauschal 15,- EUR zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, insbesondere der gesetzlichen Verzugszinsen, bleibt hiervon unberührt.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen den Auftragnehmer aufzurechnen, es sei denn, diese sind gerichtlich festgestellt, unbestritten oder ausdrücklich anerkannt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber nur befugt, sofern sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Der Auftragnehmer und/oder Verkäufer fakturiert nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.03 2003. Der Auftraggeber und/oder Käufer kommt 30 Tage nach Fälligkeit und Zustellung einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf (§ 286 Abs. 3 BGB).
- Kündigung durch den Auftraggeber
- Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, die sich aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ergeben, ist Gerichtsstand Köln, sofern der Auftraggeber und/oder Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.
Sofern sich aus dem Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort. Auf die Vertragsbeziehungen der Parteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht.
Übertragungen von Rechten aus dem geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers bzw. Verkäufers.